top of page

Wer zahlt den Kfz-Gutachter? – Alles, was Sie wissen müssen

  • Kfz-Sachverständigenbüro Schima
  • 12. März
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Unfall ist schon stressig genug – doch oft kommen noch weitere Fragen hinzu, die den Autofahrer beschäftigen. Eine davon ist: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für den Kfz-Gutachter? Ob bei einem Unfall, einem Schadensfall oder bei der Fahrzeugbewertung – der Kfz-Gutachter spielt eine wichtige Rolle, um den Schaden korrekt zu bewerten und eine faire Entschädigung zu gewährleisten. Doch die Frage nach den Kosten ist oft nicht so leicht zu beantworten. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wer für den Kfz-Gutachter zahlt und welche Regelungen Sie beachten sollten.


1. Unfallgegner zahlt im Normalfall


Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und keine Schuld daran tragen, ist der Unfallgegner grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für den Kfz-Gutachter zu übernehmen. In diesem Fall übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter. Hierbei gilt:


- Der Gutachter wird von Ihnen frei gewählt: Sie können sich den Gutachter Ihres Vertrauens aussuchen, da Sie nicht verpflichtet sind, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

-*Gutachterkosten sind Teil des Schadens: Die Kosten für den Kfz-Gutachter gelten als Teil des Gesamtschadens und werden in der Regel vom Unfallgegner oder seiner Versicherung erstattet.


Wichtig ist, dass Sie bei der Wahl des Gutachters darauf achten, dass er alle relevanten Schäden korrekt dokumentiert. Ein erfahrener Kfz-Gutachter sorgt dafür, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten.


2. Wenn Sie selbst schuld sind: Kosten tragen Sie selbst


Sollten Sie selbst für den Unfall verantwortlich sein, müssen Sie in der Regel die Kosten für den Kfz-Gutachter selbst tragen. Auch hier gibt es jedoch einige Ausnahmen, wenn Sie über eine Kaskoversicherung verfügen:


- Teilkasko oder Vollkasko: Wenn Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, kann es sein, dass die Versicherung auch die Gutachterkosten übernimmt. Dies hängt jedoch vom Versicherungsvertrag ab. Einige Versicherungen zahlen in solchen Fällen die Gutachterkosten, andere nicht.

- Abzug der Gutachterkosten: Falls Sie die Kosten selbst zahlen müssen, können Sie diese in manchen Fällen von der Versicherung des Unfallgegners zurückfordern, wenn dieser als alleiniger Schuldige des Unfalls identifiziert wird.


In diesem Fall empfiehlt es sich, auch hier einen unabhängigen Gutachter zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle Schäden korrekt bewertet werden.


3. Wird ein Gutachter von der Polizei beauftragt?


In seltenen Fällen wird der Kfz-Gutachter von der Polizei beauftragt, zum Beispiel bei schwerwiegenden Unfällen oder bei unklarer Schuldfrage. Wenn die Polizei einen Gutachter hinzuzieht, kommen in der Regel auch hier die Kosten der Versicherung des Unfallgegners auf. Dies gilt insbesondere, wenn der Unfallgegner für den Schaden verantwortlich ist.


4. Gutachten im Rahmen einer Schadensregulierung


Ein Gutachter wird nicht nur nach einem Unfall beauftragt. Auch bei Schäden, die zum Beispiel durch Hagel oder durch andere Naturereignisse entstanden sind, wird häufig ein Gutachten erstellt. In diesen Fällen übernimmt in der Regel die **Versicherung** die Kosten für den Gutachter, wenn es sich um eine Kaskoversicherung handelt.


- Hagelschaden und Naturereignisse: Bei Schäden durch Naturereignisse wie Hagel oder Sturm können Sie ebenfalls einen Gutachter beauftragen. Wenn Sie über eine Kaskoversicherung verfügen, wird diese in der Regel auch die Kosten des Gutachters übernehmen.

- Gutachter bei Fahrzeugbewertungen: Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen und eine unabhängige Bewertung benötigen, müssen Sie die Kosten für den Gutachter in der Regel selbst tragen. Einige Händler übernehmen jedoch die Kosten für ein Gutachten, wenn es um die Feststellung des Fahrzeugwertes geht.


5. Wann müssen Sie den Gutachter selbst bezahlen?


In manchen Fällen müssen Sie als Fahrzeughalter die Kosten für den Gutachter selbst tragen, und zwar:


- Wenn Sie keinen Unfall hatten: Wenn Sie den Gutachter für eine freiwillige Bewertung oder bei einem geplanten Fahrzeugverkauf beauftragen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

- Eigenverschulden bei einem Unfall: Wenn Sie selbst für den Unfall verantwortlich sind und keine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel auch die Kosten für den Kfz-Gutachter übernehmen.


Fazit: Kfz-Gutachter und Kostenübernahme


Die Frage „Wer zahlt den Kfz-Gutachter?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind. Wenn Sie jedoch selbst für den Unfall verantwortlich sind, tragen Sie die Kosten in der Regel selbst, es sei denn, Sie haben eine Kaskoversicherung, die die Gutachterkosten abdeckt.


Für eine faire Schadensregulierung und eine unabhängige Bewertung ist es immer ratsam, einen erfahrenen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen. Falls Sie Fragen zu den Kosten oder zur Wahl eines Gutachters haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Kfz-Sachverständige gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen.


Tipp: Achten Sie darauf, bei einem Unfall die richtigen Schritte zu unternehmen und den Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie eine faire Entschädigung erhalten.

 
 

Unsere Leistungen

  • Unfall- und Schadengutachten 

  • Wertgutachten 

  • Oldtimerbewertung 

  • Zweirad-Gutachten

  • Wohnmobil-Gutachten

  • Kaufberatung

  • Rechtsbeistand *Partnerkanzlei

  • Partnerwerkstatt

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr.: 8 - 18 Uhr

Sa.: 9 - 17 Uhr

Telefonisch:

Rund um die Uhr erreichbar

  • Instagram
  • Facebook
  • LinkedIn

Kontaktieren Sie uns

Südliche Ringstraße 19
64390 Erzhausen

Tel.: +49 (0) 6150 990221

Fax: +49 (0) 6150 990222

Mobil: +49 (0)160 77 48 665

E-Mail: info@sv-schima.de

© 2025 KFZ-Sachverständigenbüro Schima

bottom of page