Änderungen im Bußgeldkatalog 2025: Was Autofahrer wissen müssen
- Kfz-Sachverständigenbüro Schima
- 12. März
- 3 Min. Lesezeit
Ab 2025 treten im deutschen Bußgeldkatalog einige Änderungen in Kraft, die Autofahrer betreffen werden. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und die Einhaltung von Verkehrsregeln konsequenter durchzusetzen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was sich für Autofahrer im Bußgeldkatalog 2025 ändern wird.
1. Erhöhung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ab 2025 werden die Strafen für zu schnelles Fahren in vielen Fällen deutlich erhöht:
Innerorts:
- Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
- 11 bis 20 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30 Euro)
- 21 bis 30 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro)
- 31 bis 40 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 100 Euro)
- Ab 41 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro)
Außerorts:
- Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro)
- 11 bis 20 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro)
- 21 bis 30 km/h zu schnell: 80 Euro (bisher 50 Euro)
- 31 bis 40 km/h zu schnell: 120 Euro (bisher 80 Euro)
- Ab 41 km/h zu schnell: 160 Euro (bisher 100 Euro)
Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere in städtischen Bereichen, wo häufig Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind.
2. Parkverstöße: Höhere Strafen für illegales Parken
Auch im Bereich des Parkens wird es Änderungen geben. Ab 2025 werden Parkverstöße strenger geahndet:
- Falschparken auf Gehwegen oder in zweiter Reihe wird mit einem Bußgeld von 55 Euro (bisher 30 Euro) bestraft. Das blockieren von Feuerwehrzufahrten oder Parken in Kreuzungen wird mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro bestraft.
- Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigung wird deutlich teurer: 150 Euro (bisher 80 Euro) und ein Punkt in Flensburg.
Die höheren Strafen sollen sicherstellen, dass Parkplätze für berechtigte Personen frei bleiben und die Verkehrssicherheit in engen Straßen und an Kreuzungen nicht gefährdet wird.
3. Handy am Steuer: Verschärfung der Strafen
Die Strafen für das Bedienen eines Handys am Steuer werden ab 2025 ebenfalls erhöht. Bisher lag das Bußgeld bei 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Ab 2025 wird das Bußgeld auf 150 Euro angehoben, und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Die Maßnahme zielt darauf ab, Ablenkung durch Smartphones zu verringern und die Unfallgefahr zu minimieren.
4. Fehlende Abstandsregelung: Höhere Bußgelder für zu geringen Abstand
Das Fahren mit zu geringem Abstand wird ebenfalls strenger bestraft. Insbesondere auf Autobahnen, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, ist dies ein großes Sicherheitsrisiko:
- Zu geringer Abstand bei einer Geschwindigkeit über 60 km/h wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei einem gefährlichen Abstand, der eine Nötigung oder einen Unfall verursacht, kann auch der Führerschein entzogen werden.
- Bei Abständen unter 3 Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug wird ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 200 Euro verhängt.
Diese Änderungen sollen die Gefahr von Auffahrunfällen verringern und das Fahren mit einem sicheren Abstand fördern.
5. Erhöhte Strafen für Alkohol- und Drogenfahrten
Für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bleibt die Rechtslage weitgehend gleich, jedoch werden die Strafen für die Verstöße verschärft. So bleibt es bei einer Alkoholfahrt über 0,5 Promille mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot, jedoch können bei wiederholten Verstößen oder bei Fahrten unter Drogeneinfluss noch härtere Strafen verhängt werden.
Es wird erwartet, dass die Polizei verstärkt auf Alkohol- und Drogenkontrollen setzt, insbesondere im Rahmen von Großveranstaltungen und Verkehrskontrollen.
6. Fahrradfahrer: Strengere Regelungen
Ab 2025 gelten auch für Fahrradfahrer verschärfte Regeln. Zu den Änderungen gehören unter anderem:
- Fahrradfahren bei rotem Ampelsignal: Das Fahren bei Rot wird mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet (bisher 30 Euro).
- Fahren ohne Beleuchtung: Wer in der Dämmerung oder nachts ohne Licht unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
Diese Änderungen sollen auch die Sicherheit der Radfahrer erhöhen und dazu beitragen, dass Verkehrsregeln besser eingehalten werden.
Fazit: Strengere Regeln für mehr Sicherheit
Die Änderungen im Bußgeldkatalog 2025 setzen klare Akzente für mehr Verkehrssicherheit. Insbesondere höhere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße und Ablenkung durch Handys sollen dazu beitragen, das Risiko von Unfällen zu verringern und das Fahrverhalten auf den Straßen zu verbessern. Autofahrer sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Falls Sie Fragen zu den Änderungen im Bußgeldkatalog oder zur Verkehrssicherheit haben, stehen wir Ihnen als Kfz-Sachverständiger gern zur Seite. Auch wenn es darum geht, wie Unfallschäden bewertet oder rechtliche Fragen geklärt werden können, sind wir Ihr Ansprechpartner!